Was ist Wohngeld, wer hat Anspruch und wie beantragen? Alles Wichtige kompakt erklärt.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümer gewährt. Rechtsgrundlage ist das Wohngeldgesetz (WoGG).
Das Wohngeld ist eine vorgelagerte Sozialleistung — es soll verhindern, dass Haushalte wegen ihrer Wohnkosten auf Bürgergeld oder Grundsicherung angewiesen sind.
Am 01.01.2023 trat das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Das durchschnittliche Wohngeld verdoppelte sich, der Empfängerkreis wurde auf ca. 2 Millionen Haushalte ausgeweitet. Neu hinzugekommen sind eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente.
Seit 2020 ist eine Dynamisierung alle zwei Jahre gesetzlich festgelegt. Die letzte Anpassung erfolgte zum 01.01.2025 (+ca. 15 %). Für 2026 gelten die Werte von 2025. Die nächste Anpassung ist für den 01.01.2027 vorgesehen.
Das Wohngeld hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Brutto-Kaltmiete und dem Gesamteinkommen des Haushalts. Die Berechnung erfolgt nach § 19 WoGG unter Berücksichtigung der Mietenstufe und verschiedener Freibeträge.
Wohngeld kann beantragen, wer:
Auch Rentnerinnen und Rentner, Geringverdiener, Studierende (in Ausnahmefällen) und Auszubildende können anspruchsberechtigt sein.
Folgende Freibeträge werden vom Einkommen abgezogen, was den Anspruch erhöhen kann:
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Nach Ablauf muss ein neuer Antrag (Weiterleistungsantrag) gestellt werden.
Empfehlung: Den Weiterleistungsantrag etwa zwei Monate vor Ablauf stellen, um eine Unterbrechung der Zahlung zu vermeiden.
Folgende Änderungen müssen unverzüglich der Wohngeldbehörde gemeldet werden: