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Wohngeld — Informationen

Was ist Wohngeld, wer hat Anspruch und wie beantragen? Alles Wichtige kompakt erklärt.

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Was ist Wohngeld?

Grundlagen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Es wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümer gewährt. Rechtsgrundlage ist das Wohngeldgesetz (WoGG).

Das Wohngeld ist eine vorgelagerte Sozialleistung — es soll verhindern, dass Haushalte wegen ihrer Wohnkosten auf Bürgergeld oder Grundsicherung angewiesen sind.

Wichtig: Auf Wohngeld besteht ein gesetzlicher Rechtsanspruch — es ist keine freiwillige Leistung. Das Wohngeld muss jedoch selbst beantragt werden und wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.

Wohngeld-Plus-Reform 2023 und Dynamisierung 2025

Am 01.01.2023 trat das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Das durchschnittliche Wohngeld verdoppelte sich, der Empfängerkreis wurde auf ca. 2 Millionen Haushalte ausgeweitet. Neu hinzugekommen sind eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente.

Seit 2020 ist eine Dynamisierung alle zwei Jahre gesetzlich festgelegt. Die letzte Anpassung erfolgte zum 01.01.2025 (+ca. 15 %). Für 2026 gelten die Werte von 2025. Die nächste Anpassung ist für den 01.01.2027 vorgesehen.

Wie berechnet sich das Wohngeld?

Das Wohngeld hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Brutto-Kaltmiete und dem Gesamteinkommen des Haushalts. Die Berechnung erfolgt nach § 19 WoGG unter Berücksichtigung der Mietenstufe und verschiedener Freibeträge.

Wer hat Anspruch?

Voraussetzungen

Wohngeld kann beantragen, wer:

  • Mieter oder selbstnutzender Eigentümer einer Wohnung in Deutschland ist
  • ein Einkommen hat, das die jeweilige Einkommensgrenze nicht übersteigt
  • den Lebensunterhalt überwiegend aus eigenen Mitteln bestreitet
  • keine der nachfolgend genannten Transferleistungen bezieht

Auch Rentnerinnen und Rentner, Geringverdiener, Studierende (in Ausnahmefällen) und Auszubildende können anspruchsberechtigt sein.

Wer ist vom Wohngeld ausgeschlossen? (§ 7 WoGG)

Keinen Anspruch haben Empfänger folgender Transferleistungen:
  • Bürgergeld (SGB II)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
  • BAföG / Ausbildungsgeld (wenn Unterkunft berücksichtigt)
  • Übergangsgeld / Verletztengeld in Höhe des Bürgergeldes
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Der tatsächliche Bezug dieser Transferleistungen schließt einen Wohngeldanspruch grundsätzlich aus.

Freibeträge — besondere Personengruppen

Folgende Freibeträge werden vom Einkommen abgezogen, was den Anspruch erhöhen kann:

  • § 17a WoGG: Grundrentenzeiten — bei mindestens 33 Jahren bis zu 3.378 €/Jahr
  • § 17 Nr. 1: Schwerbehinderung (GdB ≥ 100 oder GdB ≥ 80 mit Merkzeichen) — 1.800 €/Jahr
  • § 17 Nr. 2: Alleinerziehende — 1.320 €/Jahr
  • § 17 Nr. 4: Kind mit Erwerbseinkommen — bis 1.200 €/Jahr
  • § 18 WoGG: Nachgewiesene Unterhaltszahlungen
Tipp: Schätzungen zufolge haben Hunderttausende Menschen in Deutschland Anspruch auf Wohngeld, beantragen es aber nicht. Insbesondere Rentnerinnen und Rentner mit langjährigen Beitragszeiten übersehen häufig den § 17a-Freibetrag.
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Wie beantragen?

Schritt für Schritt

  1. Zuständige Wohngeldbehörde ermitteln (Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung) — online unter verwaltung.bund.de nach "Wohngeld" suchen
  2. Antragsformular besorgen — bei der Behörde persönlich, per Post oder in vielen Bundesländern bereits online
  3. Unterlagen zusammenstellen (siehe unten)
  4. Antrag einreichen — persönlich, per Post oder online
  5. Bescheid abwarten — die Behörde prüft den Antrag und erteilt einen Wohngeldbescheid
Wichtig: Wohngeld wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung bewilligt — in der Regel nicht rückwirkend. Je früher der Antrag gestellt wird, desto mehr Geld gibt es!

Benötigte Unterlagen (typisch)

Ausgefülltes Antragsformular (Mietzuschuss oder Lastenzuschuss)
Mietbescheinigung (vom Vermieter auszufüllen)
Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
Personalausweis / Reisepass aller Haushaltsmitglieder
Kontoauszüge (können von der Behörde angefordert werden)
Bei Grundrentenzeiten: „Anlage Grundrentenzeiten" zum Rentenbescheid
Bei Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis
Bei Unterhalt: Unterhaltstitel oder notarielle Urkunde
Hinweis: Je nach Lebenssituation können weitere Unterlagen angefordert werden. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Bearbeitung erheblich.

Bewilligungszeitraum und Weiterbewilligung

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Nach Ablauf muss ein neuer Antrag (Weiterleistungsantrag) gestellt werden.

Empfehlung: Den Weiterleistungsantrag etwa zwei Monate vor Ablauf stellen, um eine Unterbrechung der Zahlung zu vermeiden.

Mitteilungspflichten

Folgende Änderungen müssen unverzüglich der Wohngeldbehörde gemeldet werden:

  • Änderung der Haushaltsgröße
  • Miet- oder Einkommensänderungen von mehr als 15 %
  • Umzug
  • Beantragung oder Erhalt von Transferleistungen